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LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Vorausgesetze Mindestsdauer der Ehe für einen Anspruch auf Witwenrenten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 29.09.2005 - S 11 RA 554/03
- LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
- BSG, 16.03.2010 - B 13 R 588/09 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
Wird vorgetragen, es habe keine Versorgungsehe vorgelegen, ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, welche Gesichtspunkte für oder gegen den vom Gesetz - unter Anbindung an die kurze Ehedauer - vermuteten Versorgungszweck der Ehe sprechen, wobei es auf alle zur Eheschließung führenden Motive der Ehegatten, also auch solche (höchst-)persönlicher und subjektiver Art ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R - zitiert nach Juris).Als besondere Umstände in diesem Sinne sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl. BSG vom 5. Mai 2009, aaO).
- LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 610/06
Voraussetzungen der Gewährung von Erwerbsminderungsrente; Erforderliche …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
Jedoch ist auch bei einer nach objektiven Maßstäben schweren Erkrankung mit einer ungünstigen Prognose der Nachweis nicht schlechterdings ausgeschlossen, dass dessen ungeachtet aus anderen als aus Versorgungsgründen geheiratet wurde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2007 - L 16 R 610/06 -, zitiert nach Juris). - BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97
Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
Die Vorschrift ist jedenfalls verfassungsgemäß (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 23.09.1997, 2 BU 176/97, zitiert nach Juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom Hinterbliebenen zu beweisenden Umstände, die für die Widerlegung der Vermutung angeführt werden (vgl. Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, zitiert nach Juris). - Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
Auszug aus LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 R 207/05
Mit dieser wird unterstellt, dass beim Tod des Versicherten innerhalb der genannten Frist nach der Eheschließung die Erlangung einer Versorgung das zumindest überwiegende Ziel der Eheschließung war (Bundestagsdrucksache 14/4595, S. 44).
- SG Aachen, 19.06.2019 - S 6 U 140/17 Es gilt der Grundsatz der objektiven Beweislast (LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 04.05.2004 - L 3 U 72/02 = juris, Rdnr. 19; LSG Ham-burg, Urteil vom 14.07.2009 - L 3 R 207/05 = juris).